Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Sertronics GmbH

(gültig ab 01.08.2016)
  1. Geltungsbereich
    • Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
  2. Auftragserteilung und Leistungsumfang
    1. Sertronics erbringt Service-Leistungen nach Maßgabe und in dem Umfang, wie vom Kunden im Service-Auftrag beschrieben und von Sertronics bestätigt.
    2. Hat der Kunde bei Auftragserteilung den Service-Auftrag nicht ausdrücklich auf bestimmte Teile und/oder die Behebung bestimmter Mängel begrenzt, setzt Sertronics das Gerät so instand, dass die volle Funktionstüchtigkeit im Sinne der technischen Beschreibung hergestellt ist.
    3. Hat der Kunde den Auftrag im vorbeschriebenen Sinne beschränkt, wird Sertronics nur die in Auftrag gegebenen konkreten Leistungen ausführen, nicht aber die Funktionstüchtigkeit im Sinne der technischen Beschreibung herstellen. In solchen Fällen kann das Gerät trotz der ordnungsgemäß durchgeführten Reparatur noch schwerwiegende Störungen aufweisen.
    4. Setzt der Kunde Sertronics eine Reparaturkostengrenze, und kann die Reparatur zu den vorgegebenen Kosten nicht durchgeführt werden, wird, sobald das fest steht, die Reparaturmaßnahme erst weitergeführt, wenn das Einverständnis des Kunden für die Durchführung zu den erforderlichen höheren Kosten eingeholt worden ist. Verweigert der Kunde sein Einverständnis zu der vollständigen Reparatur zu höheren Kosten, erhält er das Gerät in dem Zustand zurück, in dem die Benachrichtigung im Sinne des Vorbeschriebenen erfolgte.
  3. Kostenermittlungen
    1. Sertronics erstellt Kostenermittlungen nur auf besonderen Auftrag zu diesen Bedingungen sowie immer dann, wenn eine vom Kunden gesetzte Reparaturkostengrenze nicht eingehalten werden kann. Sie sind grundsätzlich kostenpflichtig und werden nach Zeitaufwand zu den gültigen Preisen der Service-Preisliste berechnet. Sie sind verbindlich, wenn der Reparaturauftrag binnen 30 Tagen erteilt und das Gerät zwischen Kostenermittlungserstellung und Auftrag nicht benutzt worden ist. Die Durchführung nicht vereinbarter Arbeiten bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers, es sei denn, dieser ist kurzfristig nicht erreichbar, die Arbeiten sind notwendig und die Gesamtkosten erhöhen sich hierdurch nicht um einen höheren Prozentsatz als 10%.
    2. Wichtiger Hinweis: Im Rahmen der Erstellung einer Kostenermittlung sind bereits Eingriffe in die Geräte erforderlich. Diese Folgen lassen sich häufig auch dann nicht beheben, wenn der Kunde nach Kenntnisnahme der Kostenermittlung den Reparaturauftrag nicht erteilt. Ein Anspruch darauf, dass das Gerät in den Ursprungszustand zurückversetzt wird, besteht nur insoweit, als die Kosten dafür nach der Service-Preisliste den Betrag von 40% der Kosten der Kostenermittlung nicht überschreiten oder wenn der Kunde dies ausdrücklich gegen Kostenerstattung wünscht.
  4. Auftragsabwicklung, wenn kein Fehler festgestellt werden kann
    1. Wird der Service-Auftrag von einem Händler oder einer Fachwerkstatt erteilt, ist er/sie nach besten Kräften verpflichtet, durch geeignete Vorprüfung auszuschließen, dass das Gerät fehlerfrei ist.
    2. Fehlerfrei ist ein Gerät dann, wenn es unter bestimmungsgemäßen Betriebsbedingungen einwandfrei arbeitet. Alle Fehler, die durch oder nur bei Verwendung mit anderen Geräten auftreten und dann reproduzierbar sind, sind nur dann im Rahmen des Service-Auftrages von Sertronics zu beheben, wenn auch die anderen Geräte und alle beim Endverbraucher dafür verwendeten Verbindungsteile ebenfalls Gegenstand des Service-Auftrages sind.
    3. Stellt sich heraus, dass das Gerät einwandfrei ist und der Fehler daran nicht reproduzierbar, hat Sertronics den Auftrag ausgeführt, wenn und sobald diese Feststellung erfolgt ist. Auch in solchen Fällen schuldet der Kunde die Bezahlung der nach der Service-Preisliste ermittelten Kosten.
  5. Preiserstellung und Zahlung
    1. Maßgeblich für die Berechnung sind die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise laut Service-Preisliste.
    2. Für die Berechnung werden der erforderliche Zeitaufwand und die zur Service-Leistung benötigten Ersatzteile zugrunde gelegt. Hinzu kommt eine Kleinteilepauschale je Reparaturauftrag für den Aufwand von Sertronics für Lötzinn und andere Reparaturhilfsmittel, Reparaturmittel und ähnliches.
    3. Ist Abholung des Gerätes durch den Kunden bei Sertronics vereinbart, wird das Gerät nur gegen Barzahlung oder Zahlung mit EC-Karte und PIN Nummer ausgehändigt. Die Fertigstellung des Gerätes bei vereinbarter Abholung wird dem Kunden unter Mitteilung des Rechnungsbetrages angezeigt.
    4. Ist ausnahmsweise Auslieferung gegen Rechnung vereinbart, ist der Rechnungsbetrag mit dem Tage der Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.
    5. In anderen Fällen versendet Sertronics Reparaturgeräte per Nachnahme an den Kunden.
    6. Wird eine Nachnahme nicht eingelöst oder ein Gerät binnen 14 Tagen ab Versand der Fertigstellungsanzeige nicht abgeholt, erhält der Kunde eine weitere Nachricht mit der Aufforderung die Nachnahme einzulösen, beziehungsweise das Gerät abzuholen. Im Falle des Verzuges haben wir Anspruch auf Erhebung von Lagergebühren und Verzugszinsen ab 30 Tage nach Rechnungszugang/Benachrichtigung.
    7. Wenn der Garantienachweis zu einem Auftrag erst nach Rechnungserstellung beigebracht wird, stellt Sertronics dem Auftraggeber eine Buchungskostenpauschale in Höhe von € 15 in Rechnung.
    8. Garantiereparaturen werden unter Vorbehalt der Anerkennung durch den Hersteller durchgeführt. Verweigert der Hersteller die Anerkennung, gehen die Reparaturkosten zu Lasten des Kunden.
  6. Versand und Kosten des Versandes
    1. Alle Fracht, Frachtneben- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Kunden.
    2. Für eingesandte/überbrachte Geräte geht die Gefahr auf Sertronics über, sobald diese Geräte bei Sertronics eingehen.
    3. Bei Rückgabe der Geräte geht die Gefahr mit Aushändigung an den Kunden bei Sertronics auf diesen über. Bei Versand per Post oder Fracht geht die Gefahr auf den Kunden über, wenn und sobald das Gerät entweder einem Spediteur/Frachtführer beziehungsweise der Bundespost übergeben worden ist oder das Betriebsgelände von Sertronics anderweitig verlassen hat.
    4. Sertronics wählt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes Versandwege, Spediteure und Frachtführer für den Rückversand der Geräte aus. Es ist Sache des Kunden, etwaige Transportschäden und dabei einzuhaltende Fristen selbst zu beachten und geltend zu machen.
    5. Werden Geräte an Sertronics übergeben oder übersandt, erfolgt der Rückversand von Sertronics in geeigneter, handelsüblicher Verpackung. Diese ist vom Kunden gesondert zu bezahlen.
  7. Pfandrecht des Werksunternehmens und unterlassene Abholung
    1. Sertronics steht wegen der auftragsgemäß erbrachten Leistung ein vertragliches Pfandrecht an den Geräten zu, die im Rahmen des Auftrages in den Besitz von Sertronics gelangt sind.
    2. Löst der Kunde das ihm per Nachnahme übersandte Gerät nach Durchführung der Service-Leistung auch dann noch nicht ein, nachdem er die oben in Ziffer V. aufgeführte Aufforderung erhalten hat, oder holt der Kunde das Gerät binnen 4 Wochen nach der zweiten Aufforderung nicht ab, kann Sertronics dem Kunden nach Ablauf der Frist ein angemessenes Lagergeld berechnen.
      Ist das Gerät auch 3 Monate nach der zweiten Aufforderung gemäß Ziffer V. nicht abgeholt worden, ist Sertronics zur weiteren Aufbewahrung nicht verpflichtet und von jeglicher Haftung, auch für leichtfahrlässige Beschädigung oder Untergang, frei. Nach Ablauf dieser 3-Monatsfrist steht es Sertronics frei, dem Kunden eine Androhung eines freihändigen Verkaufes zuzusenden. 4 Wochen nach Absenden dieser Androhung darf Sertronics das betreffende Gerät zur Deckung der Service-Leistungsforderung gegen den Kunden veräußern. Wird dabei ein Mehrerlös erzielt, ist er an den Kunden auszuzahlen.
  8. Gewährleistung für Reparatur und Haftung
    1. Sertronics gewährleistet die einwandfreie Durchführung der Reparatur 12 Monate lang. Mängel werden unentgeltlich am betroffenen Gerät nachgebessert, wenn und soweit sie von Sertronics zu vertreten sind.
      Sertronics gewährleistet die Verwendung einwandfreien Materials bei der Durchführung von Service-Leistungen für den gleichen Zeitraum.
    2. Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde Sertronics Zeit und Gelegenheit zu gewähren und dabei vor allem dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Gewährleistungsmaßnahmen Sertronics oder dessen Beauftragten zur Verfügung steht.
    3. Sertronics haftet für Schäden und Verluste an dem/des Auftragsgegenstandes nur insoweit, als Sertronics oder einen Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft.
      Im Fall der Beschädigung ist Sertronics zur, für den Kunden kostenlosen, Instandsetzung verpflichtet, aber auch alleine berechtigt.
      Ist die Instandsetzung unmöglich oder übersteigt der Aufwand dafür den Zeitwert, kann Sertronics statt dessen die Ansprüche des Kunden durch Zahlung des Zeitwertes eines vergleichbaren Gerätes oder, nach eigener Wahl, durch Lieferung eines entsprechenden Neugerätes erfüllen. Gleiches gilt bei Verlust.
      Sertronics haftet in keinem Fall für Liebhaberwerte oder Vergleichbares.
    4. Für Schäden anderer Art, sei es am Gerät oder auch anderweitig, gleich aus welchem Rechtsgrund, so unter anderem auch in Folge der Verletzung vertraglicher Nebenverpflichtungen oder aufgrund unerlaubter Handlungen, haftet Sertronics nur, wenn und soweit solche Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Sertronics oder der Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von Sertronics bei der Ausübung der Ihnen zugewiesenen Aufgaben nach diesem Wartungsvertrag verursacht worden sind.
      Sertronics ist nach Maßgabe der vorstehenden Bedingungen nur dann zur Beseitigung von Mängeln oder Schäden beziehungsweise zum Schadenersatz verpflichtet, wenn die aufgetretenen Mängel und Schäden unverzüglich nach Ihrer Entdeckung, jedenfalls nicht später als eine Woche nach Entdecken, schriftlich angezeigt worden sind. Es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
    5. Jegliche Haftung entfällt, wenn der Kunde ohne vorheriges Einverständnis von Sertronics Mängel- beziehungsweise Schadensbeseitigungen vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt. Einen Anspruch auf Erstattung dadurch entstehender Kosten hat der Kunde nicht.
    6. Sertronics haftet nicht für Datenverlust bei Geräten, der im Zuge der Reparatur entstanden ist. Für die Datensicherung ist allein der Nutzer verantwortlich.
    7. Im Falle von Streitigkeiten aus mit unserer Firma Sertronics GmbH geschlossenen Verträgen findet gegenüber Verbrauchern das Verfahren zur Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) nicht statt.
  9. Auslandsgeschäfte
    • Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
  10. Wirksamkeit
    • Sollten einzelne dieser Bedingungen, gleich aus welchem Grund, nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.
  11. Gerichtsstand
    • Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg oder ein anderer gesetzlicher Gerichtsstand nach Wahl von Sertronics GmbH.

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